Rückkehr nach längerer Krankheitsphase

Ein Mitarbeiter ist länger krank, hatte einen Unfall oder wurde operiert. Nach der Genesung, die sich je nach Schwere der Krankheit über mehrere Wochen bis Monate hinziehen kann, hat der Mitarbeiter Rechtsanspruch auf Rückkehr in seine bisherige Tätigkeit.

Häufig ergibt sich aber die Situation, dass die bis dahin ausgeführte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht einfach fortgeführt werden kann. Beispiele:

  • ein Dachdecker hat ein künstliches Knie oder künstliche Hüfte erhalten – Arbeiten auf der Dachschräge sind nicht mehr möglich. Das gleiche gilt für Zimmerer, Installateure für Solaranlagen und alle Berufe, die auf dem Dach bzw. am Bau arbeiten.
  • Straßenbauarbeiter oder Gärtner mit künstlicher Hüfte oder künstlichem Knie stoßen im unwegsamen Gelände an deutliche Grenzen bei der Arbeit.
  • Ein Kfz-Mechatroniker oder Werksmitarbeiter hat durch einen Sturz eine Verletzung an der Schulter. Die stark armlastige Arbeit ist in Zukunft nicht mehr in Vollzeit ausführbar.
  • Eine Verwaltungsmitarbeiterin mit Kundenkontakt leidet an einer psychischen Überlastung, z. B. Burnout. Sie kann nicht mehr im Kundenservice arbeiten.
  • Eine Pflegefachkraft (z. B. Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in) hat massive Wirbelsäulenprobleme.

Neben der medizinischen Versorgung hat der/die Mitarbeiter/in evtl. auch ein großes Problem mit der Fortführung der bisher ausgeübten Tätigkeit. Und Sie als Betrieb haben die Verpflichtung, einen bestehenden Arbeitsvertrag einzuhalten.

Was tun? Keine einfache Situation für die Mitarbeiter/in, für die Kolleg/innen, für die Abteilungsleitung oder Geschäftsführung.

Genau diese Ratlosigkeit habe ich schon sehr häufig erlebt. Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Dipl. Sozialpädagogin (FH) in der beruflichen und medizinischen Rehabilitation und in den Fachbereichen Orthopädie und Psychiatrie tätig. Dadurch kenne ich die Möglichkeiten, die es zu einer Anpassung der Arbeitsbedingungen oder berufsfördernden Maßnahmen gibt. Ich kenne die Anträge, die Abläufe, zuständigen Kostenträger und eventuelle Fördermittel. Kontakte zu Leistungsträgern wie Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, verschiedene Krankenkassen, Versorgungsamt für Schwerbehinderte usw. gehören zu meinem Netzwerk.

Als Dipl. Sozialpädagogin (FH) nehme ich Kontakt zu Ihrem Mitarbeiter auf, kläre die Fördermöglichkeiten ab, stelle die Anträge und berate mich mit den betriebsinternen Beteiligten wie Betriebsarzt, Betriebsrat und natürlich mit den Vorgesetzten wie Abteilungsleitung oder Geschäftsführung.

Um die Phase der Wiedereingliederung des Mitarbeiters mit möglichst wenigen Verlusten für die Firma und Anpassung der Arbeitssituation zu ermöglichen, biete ich hierzu ein Coachingprogramm an. Dieses umfasst

  • Einzelcoachings mit dem rückkehrenden Mitarbeiterin, um die Ängste, Befürchtungen und Erwartungen, die er aus der gesundheitlichen Situation für die Anforderungen am Arbeitsplatz mitbringt, abzuklären.
  • das Erstellen eines Berufsprofils unter Berücksichtigung der Veränderten Situation Ihres Mitarbeiters
  • die komplette Antragstellung und Abklärung für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teamcoaching, um eine evtl. Veränderung der Arbeitssituation und das Einbinden ins Team so rasch als möglich zu erreichen. Die veränderte gesundheitliche Situation eines bewährten Teammitglieds bringt auf alle Fälle die Notwendigkeit einer Umstrukturierung und neuen Aufgabenverteilung mit sich.
  • Selbstverständlich halte ich mich an die Schweigepflicht persönlicher Daten und betriebsinterner Informationen gegenüber Dritten.

Bedenken Sie:

  • Ein Ausfall eines Mitarbeiters kostet Sie täglich bis zu mehreren hundert €.
  • Das Fachwissen eines langjährigen Mitarbeiters soll nicht verloren gehen.
  • für einen reibunslosen Betrieb müssen Sie jemand neu einstellen – die Einarbeitungszeit zieht sich über mehrere Wochen hinweg.
  • Ziel ist es, den Mitarbeiter optimal einzusetzen. Bei erneuter Krankheitszeit treten weitere Kosten wie Überstunden für die Mitarbeiter/innen oder Beschäftigung einer Ersatzkraft auf.
  • Als Arbeitgeber haben Sie auch eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber Ihrem Mitarbeiter. Finden Sie deshalb eine Lösung, die für beide Seiten sogar eine Win-Win-Situation darstellt.
  • Wenn Sie sich um Ihre Mitarbeiter kümmern, bringt das eine positive Außenwirkung für den Betrieb mit sich.
  • Andere Mitarbeiter/innen sehen, dass die Firma zu Ihrem Personal steht. Somit fördern Sie Teamgeist, Identifizierung mit dem Betrieb und eine hohe Motivation und  Einsatzbereitschaft Ihrer Belegschaft.
  • Nutzen Sie das Coaching, um den Betrieb in seiner Leistungsfähigkeit optimal am Laufenden zu halten.

Nur eine rasche Anpassung an die neue Situation des Mitarbeiters zieht eine reibungslose Fortführung der Produktion bzw. der täglichen Arbeitsabläufe nach sich. Investieren Sie in Ihre Belegschaft, um ein gewinnorientiertes Unternehmen mit reibungslosem Ablauf zu bleiben.

Buchen Sie mein Coachingangebot „Rückkehr nach längerer Krankheitsphase“

Pauschalangebot pro einzugliederne/n Mitarbeiter/in:
– mind. 3 Vor-Ort-Termine mit Abwägung der betrieblichen Möglichkeiten
– Coaching des Teams
– Einzelgespräche mit der rückkehrenden Arbeitskraft, um trotz veränderter Situation den Betriebsablauf bestmöglichst zu gestalten
– Erstellen des veränderten Fähigkeitsprofils Ihres/r Mitarbeiters/in
– komplette Antragstellung für Qualifizierungsmaßnahmen oder Hilfsmittel am Arbeitsplatz
– Begleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung, falls diese stattfindet
– Zusammenarbeit mit betriebsinternen Gremien wie Geschäftsführung, Abteilungsleitung, Betriebsarzt, Betriebsrat usw.
– laufende Rückmeldungen und Absprachen mit der Teamleitung und Geschäftsführung

Mein Angebot pro wiedereingliederne Person:
– 1000,-€ (incl. MWSt) für die Dauer von 2 Monaten. Für längeren Anspruch meines Beratungsangebotes werden neue Vereinbarungen getroffen.
– zzgl. Fahrkosten 0,50 € pro Entfernungskilometer und Fahrt von meinem Firmensitz (Lezersdorf/Hutthurm) zu Ihrem Betrieb.
– Selbstverständlich erhalten Sie eine ordentliche Rechnung für meine Leistungen.
– Als Kleinunternehmerin berechne ich keine MWSt, deshalb sind die Preise als Endpreise gültig.

Oder Sie buchen meinen Mitarbeiter-Service mit einer monatlichen Pauschale. Mindestlaufzeit mindestens 6 Monate.

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